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Was nötig ist wird möglich gemacht
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| In speziellen Einsatzbereichen werden Sondergenehmigungen benötigt, damit die Spedition Ebeling ihr Know-How kundengerecht einsetzen kann. Ebeling erfüllt alle Auflagen. Aufgrund der technischen Zuverlässigkeit von Lagerstätten und Fuhrpark gibt es bei der Erteilung von Sondergenehmigungen für Ebeling keine Probleme:
Auch an Sonn- und Feiertagen können die Kunden beliefert werden. Das ist gerade bei leicht verderblicher und Terminware unumgänglich.
Die Einrichtung von Nacht-Anlieferzonen am Kunden-Standort macht eine sichere und zuverlässige Auslieferung möglich, die tagsüber durch höheres Verkehrsaufkommen oder Passantenfrequenz in Fußgängerzonen erschwert würde.
Spreng- und Gefahrenstoffe sind bei Ebeling sicher aufgehoben. Ob im Lager oder an Bord der LKW die Sicherheitsstandards entsprechen in vollem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Norm. |
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Vom Haus- bis zum Industrieabfall darf Ebeling dank entsprechender Abfalltransportgenehmigungen vielfältige Entsorgungstätigkeiten wie Sortierung und Zwischenlagerung vornehmen und hat dabei auch immer den Umweltschutz im Blick.
Lagerung und Transport von Pharmazeutika für einen Medikamenten-Großhandel bedarf besonderer Sorgfalt. Ebeling hat die Lizenz zur Gesundheit.
Großtransporte z.B. für Flugzeugtriebwerke sind eine große logistische Herausforderung. Damit die Fahrzeuge mit Großladung überall durchkommen, verfügt Ebeling über Dauer-Überbreitegenehmigungen bis 3,5 m für Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Spanien, Großbritannien sowie Skandinavien.
Weitere sind kurzfristig möglich.
Für strategisch wichtige Strecken wird das noch ergänzt durch eine Genehmigung für Wochenend-Transporte.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist vom Gesetzgeber streng geregelt, um Missbräuche zu verhindern. Ebeling erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und hat eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten. Somit können Ebeling-Mitarbeiter ihre Fähigkeiten direkt beim Kunden zum Einsatz bringen.
Lagern von wassergefährdenden Stoffen
der WGK-Stufen 1 bis 3, z.B. Öle, Reinigungsmittel und Batterien auf 8.400 qm bzw. 17.000 Palettenstellplätzen. |
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